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    Vermögenskonzentration im Fokus: Bürger:innenrat debattiert Vermögensobergrenzen

    KI-generiert
    24.09.2026 111 mal gelesen 5 Kommentare

    Vermögenskonzentration und politische Einflussnahme im Fokus

    Das Magazin Arbeit&Wirtschaft berichtet über das „Wealth Cap Project“, das beim Europäischen Forum Alpbach vorgestellt wurde. Im Rahmen des Forums fand ein erster Testlauf für einen Bürger:innenrat zu Vermögensobergrenzen statt. Die dreitägige Veranstaltung brachte 60 Teilnehmer:innen zusammen.

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    Im Zentrum stand die Frage, ob Vermögensobergrenzen notwendig sind oder ob andere Maßnahmen ausreichen könnten. Eine Position betonte, demokratische Strukturen müssten weniger anfällig für politische Einflussnahme durch Vermögende werden. Die Gegenposition verwies darauf, dass die Höhe der Vermögenskonzentration und ihre indirekten gesellschaftlichen Wirkungen weitergehende Maßnahmen erforderlich machen könnten.

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    Franziska Disslbacher von der WU Wien unterscheidet zwischen direkten und indirekten Wirkungen großer Vermögen. Als Beispiele für direkte Einflussmöglichkeiten nennt sie den Kauf der „Washington Post“ durch Jeff Bezos, den Kauf von Twitter durch Elon Musk sowie den Einstieg von René Benko über die Signa bei „Kurier“ und „Krone“.

    Indirekter Einfluss könne laut Disslbacher unter anderem über Parteispenden, Lobbying und Netzwerke ausgeübt werden. In der Konsequenz würden die Präferenzen der Reichsten in der Steuerpolitik stärker berücksichtigt.

    „Je höher das Vermögen, desto größer sind die Möglichkeiten politischer Einflussnahme, etwa über Parteispenden, Lobbying und Netzwerke.“

    Eine konkrete Schwelle, ab der Vermögen negative Wirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt entfaltet, sei laut dem Beitrag noch nicht eindeutig bestimmt. Abseits von Bürger:innenräten bewegten sich die meisten Befragungen bei 100 Millionen Euro aufwärts.

    Für Österreich beschreibt Disslbacher eine besondere Vermögenskonzentration am oberen Ende. Gleichzeitig gebe es am unteren Ende vergleichsweise wenig privates Vermögen, weil sozialstaatliche Strukturen, Gemeindebauten und öffentlich bereitgestellte Leistungen die private Vermögensakkumulation weniger notwendig machten.

    Als mögliche politische Maßnahmen werden Grundsteuererhöhungen, Erbschaftsteuern und ein Ausgleich bei der Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkommen genannt. Eine Vermögensteuer sei kontroverser, laut Disslbacher aber ergänzend notwendig, weil die größten Vermögen nicht immer steuerpflichtiges Einkommen generieren.

    • Das „Wealth Cap Project“ befasst sich mit Vermögensobergrenzen.
    • Beim Bürger:innenrat nahmen 60 Teilnehmer:innen drei Tage lang teil.
    • Als mögliche Einflusswege werden Parteispenden, Lobbying und Netzwerke genannt.
    • Die meisten Befragungen verorten relevante Vermögensschwellen bei 100 Millionen Euro aufwärts.

    Zusammenfassung: Arbeit&Wirtschaft stellt die Frage, wie stark große Vermögen demokratische Prozesse und Steuerpolitik beeinflussen. Das „Wealth Cap Project“ untersucht Vermögensobergrenzen und mögliche politische Antworten auf die Vermögenskonzentration.

    Schweizer Vermögensteuer erzielt 9,6 Milliarden Euro jährlich

    Kontrast.at berichtet über die Vermögensteuer in der Schweiz, die dort seit mehr als 200 Jahren Bestandteil des Steuersystems ist. Heute erheben alle 26 Kantone eine Vermögensteuer; auch die Gemeinden sind über Zuschläge an den Einnahmen beteiligt.

    Die historische Entwicklung reicht laut dem Beitrag bis zur Helvetischen Republik um 1800 zurück. Nach der Gründung des modernen Schweizer Bundesstaates im Jahr 1848 mussten sich die Kantone stärker über andere Einnahmequellen finanzieren, nachdem die Zolleinnahmen an den Bund gingen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts nahmen Vermögensteuern deshalb eine „dominierende Stellung“ ein.

    Auf Bundesebene wird das Vermögen natürlicher Personen heute nicht besteuert. Der Bund verpflichtet jedoch die 26 Kantone, eine entsprechende Steuer einzuheben. Höhe der Steuersätze und Freibeträge legen die Kantone selbst fest; Gemeinden können zusätzlich einen Aufschlag bestimmen.

    Besteuert wird grundsätzlich das gesamte Vermögen abzüglich der Schulden. Dazu zählen unter anderem Bankguthaben, Bargeld, Aktien und Wertpapiere, Immobilien sowie Vermögen, das in einem Betrieb steckt. Auch Vermögen im Ausland muss deklariert werden. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind ausgenommen.

    Die Vermögenswerte werden grundsätzlich zum aktuellen Marktwert bewertet. Für 2024 nennt der Beitrag bei einer verheirateten Person ohne Kinder eine Vermögensteuerpflicht ab einem Reinvermögen zwischen 51.000 und 402.000 Franken, abhängig vom Kanton. Ab etwa 500.000 Schweizer Franken beziehungsweise rund 530.000 Euro zahlten praktisch alle.

    KennzahlWert
    Erhebung der VermögensteuerAlle 26 Kantone
    SteuersätzeZwischen 0,13 Prozent und 0,86 Prozent
    Schweizer Durchschnitt0,43 Prozent
    Einnahmen 2022 insgesamt9,015 Milliarden Franken (9,6 Milliarden Euro)
    Einnahmen der Kantone5,536 Milliarden Franken
    Einnahmen der Gemeinden3,479 Milliarden Franken
    Anteil an den Steuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden10,4 Prozent
    Anteil an den gesamten Steuererträgen von Bund, Kantonen und Gemeinden5,7 Prozent

    Die meisten Steuersätze sind progressiv gestaltet: Mit höherem Vermögen steigt auch die Steuer. Trotz der Steuersätze unter einem Prozent erzielte die Vermögensteuer 2022 insgesamt 9,015 Milliarden Franken, umgerechnet 9,6 Milliarden Euro. 5,536 Milliarden Franken entfielen auf die Kantone und 3,479 Milliarden Franken auf die Gemeinden.

    Zum Vergleich führt Kontrast.at an, dass vermögensbezogene Steuern in Österreich etwa 1,5 Prozent aller Steuereinnahmen ausmachen. Ein Bericht des Schweizer Bundesrats aus dem Jahr 2023 kam dem Beitrag zufolge zu dem Schluss, dass eine Abschaffung der Vermögensteuer „nur durch den massiven Ausbau bestehender beziehungsweise die Erschliessung neuer Steuerquellen zu bewerkstelligen“ wäre.

    Eine große Umverteilung bestehender Vermögen bewirkt die Schweizer Steuer laut dem Beitrag allerdings nicht. Nach Angaben der Steuerbehörde soll sie grundsätzlich nicht die Substanz des Vermögens antasten, sondern aus dessen Erträgen bezahlt werden können. Eine wissenschaftliche Untersuchung beschreibt die Steuer deshalb als nur mäßig progressiv.

    Dennoch gibt es eine Verteilungswirkung. Eine Senkung der Steuer um 0,1 % führte der Untersuchung zufolge fünf Jahre später zu einem höheren Vermögensanteil des reichsten Prozents um knapp 1 %. Das reichste Prozent der Schweizer:innen besitzt knapp 46 Prozent des gesamten Vermögens; an diesem Anteil änderten die Vermögensteuern nichts, zudem sei dieser Wert in den letzten 20 Jahren deutlich gestiegen.

    • Die Schweizer Vermögensteuer besteht seit mehr als 200 Jahren.
    • Alle 26 Kantone erheben eine Vermögensteuer.
    • Die Steuersätze liegen zwischen 0,13 Prozent und 0,86 Prozent.
    • 2022 wurden 9,015 Milliarden Franken beziehungsweise 9,6 Milliarden Euro eingenommen.
    • Die Steuer dient vor allem stabilen Einnahmen für Kantone und Gemeinden.
    • Das reichste Prozent besitzt knapp 46 Prozent des gesamten Vermögens.

    Zusammenfassung: Die Schweiz zeigt, dass eine Vermögensteuer auch mit Steuersätzen unter einem Prozent beträchtliche öffentliche Einnahmen erzielen kann. Gleichzeitig beschreibt Kontrast.at ihre Umverteilungswirkung als begrenzt, da die Vermögenskonzentration weiterhin sehr hoch ist.

    Quellen:

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

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    Spannendes Thema, vor allem weil hier nicht nur abstrakt über „die Reichen“ geredet wird, sondern mit der Schweiz ein ziemlich konkretes Beispiel danebensteht. 9,6 Milliarden Euro Einnahmen sind halt nicht gerade Kleingeld. Gleichzeitig zeigt das Beispiel auch, dass eine Vermögensteuer allein offenbar keine Wunderwaffe ist: Wenn das reichste Prozent trotzdem fast die Hälfte des Vermögens besitzt, muss man schon genauer hinschauen, was die Steuer eigentlich leisten soll.

    Für mich ist der wichtigste Punkt aber gar nicht zuerst die Frage, ob jemand ab 50 oder 100 Millionen Euro noch mehr besitzen darf. Entscheidend ist, wie viel politische Macht damit verbunden ist. Ein sehr großes Vermögen bedeutet ja nicht nur ein größeres Bankkonto, sondern oft auch Zugang zu Medien, Parteien, Lobbyisten und den richtigen Netzwerken. Wenn einzelne Personen ganze Medienhäuser kaufen oder Plattformen mit Millionen Nutzer:innen kontrollieren können, ist das demokratisch schon eine andere Dimension als ein gewöhnliches Privatvermögen.

    Die Idee eines Bürger:innenrats finde ich deshalb grundsätzlich gut. Gerade bei solchen Themen reden sonst meist jene am lautesten, die entweder selbst betroffen sind oder beruflich davon leben, darüber zu diskutieren. Drei Tage mit 60 Leuten ersetzen natürlich keine parlamentarische Debatte, aber vielleicht kommt man damit näher an eine halbwegs ausgewogene Betrachtung heran. Wichtig wäre nur, dass am Ende nicht so getan wird, als hätte dieser Rat eine magische, objektive Grenze gefunden. Eine Zahl allein löst das Problem nicht.

    Was mir bei der Diskussion oft fehlt, ist die Unterscheidung zwischen Vermögen, Einkommen und Einfluss. Jemand kann ein großes Unternehmen besitzen, aber relativ wenig persönliches Einkommen beziehen. Umgekehrt kann jemand hohe Einkünfte haben, ohne riesiges Vermögen aufzubauen. Wenn man nur das Einkommen besteuert, entkommt ein Teil der ganz großen Vermögen möglicherweise dem System. Genau da erscheint eine Vermögensteuer als Ergänzung sinnvoll, auch wenn die Bewertung von Firmenanteilen und Immobilien natürlich ziemlich kompliziert werden kann.

    Das Schweizer Modell ist dabei interessant, aber man sollte es nicht einfach eins zu eins nach Österreich kopieren. Die Kantone haben unterschiedliche Sätze und Freibeträge, und die Verwaltung ist anders aufgebaut. Trotzdem widerlegt die Schweiz das übliche Argument, eine Vermögensteuer sei grundsätzlich völlig unmöglich oder bringe gar nichts. Sie bringt offenbar stabile Einnahmen, auch wenn sie die Vermögensverteilung nicht automatisch umkrempelt. Beides kann gleichzeitig stimmen.

    Ich fände außerdem eine Reform der Erbschaftsteuer besonders wichtig. Große Vermögen entstehen nicht nur durch persönliche Leistung, sondern werden oft über Generationen weitergegeben. Wer mit einem gut gefüllten Depot, Immobilien und Unternehmensanteilen startet, hat im Leben ganz andere Möglichkeiten als jemand, der mit Schulden oder gar nichts beginnt. Eine vernünftige Regelung mit hohen Freibeträgen für normale Familien, aber deutlicher Besteuerung bei sehr großen Übertragungen, wäre für mich leichter zu begründen als eine pauschale Belastung jedes kleinen Sparguthabens.

    Und dann ist da noch die Besteuerung von Arbeit gegenüber Kapital. Es wirkt einfach schwer vermittelbar, wenn ein normaler Lohn sehr stark belastet wird, während große Vermögen über Beteiligungen, Stiftungen oder andere Konstruktionen vergleichsweise günstig davonkommen. Da geht es nicht um Neid, sondern um die Frage, ob alle nach ähnlichen Regeln behandelt werden. Wenn das Gefühl entsteht, dass sich die reichsten Leute ihr eigenes Steuersystem zusammenstellen können, leidet am Ende auch die Akzeptanz des gesamten Staates.

    Eine Vermögensobergrenze wäre für mich trotzdem der schwierigste Schritt. Wie bewertet man ein Unternehmen, das vielleicht heute Milliarden wert ist und morgen nicht mehr? Was passiert mit Familienbetrieben, Stiftungen oder Anteilen, die nicht einfach verkauft werden können? Und wer entscheidet eigentlich, wann ein Vermögen „zu groß“ ist? Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar, praktisch müsste das aber extrem sauber geregelt sein, sonst produziert man jahrelange Gerichtsverfahren und neue Schlupflöcher.

    Vielleicht wäre ein Paket aus mehreren Maßnahmen realistischer: mehr Transparenz bei Eigentum, wirksame Erbschaft- und Vermögensteuern, eine bessere Besteuerung von Kapitaleinkommen, strengere Regeln für Parteispenden und mehr Unabhängigkeit bei Medien. Dann hängt die Demokratie nicht an der Frage, ob man eine einzelne Grenze bei 100 Millionen oder 500 Millionen zieht. Das eigentliche Ziel sollte doch sein, dass Geld nicht automatisch in politische Macht übersetzt werden kann.

    Was ich aus dem Schweizer Beispiel mitnehme: Eine Steuer muss nicht die gesamte Vermögensverteilung umdrehen, um sinnvoll zu sein. Sie kann auch einfach öffentliche Leistungen finanzieren und gleichzeitig ein Signal setzen, dass sehr große Vermögen einen angemessenen Beitrag leisten. Wenn damit Schulen, Gemeinden, öffentlicher Verkehr oder leistbares Wohnen finanziert werden, profitieren letztlich viele davon. Nur sollte man ehrlich bleiben und nicht behaupten, damit sei die Konzentration gelöst. Dafür braucht es vermutlich deutlich mehr als einen Steuersatz unter einem Prozent.
    Interessant finde ich vor allem, dass in der Schweiz sogar Gemeinden direkt davon profitieren. Vielleicht wäre genau diese Zweckbindung ein guter Ansatz, damit die Leute sehen, wohin das Geld fließt – etwa in Schulen oder öffentlichen Verkehr, statt dass es einfach irgendwo im Budget verschwindet. Entscheidend bleibt aber eine vernünftige Bewertung von Immobilien und Firmenanteilen, sonst wird die Umsetzung schnell unnötig kompliziert.
    Interessant find ich vor allem das mit der Bewertung zum Marktwert, weil das bei Firmenanteilen bestimmt schnell kompliziert wird. Bei Bargeld ist die Steuer ja leicht, aber wenn ein Betrieb plötzlich an Wert verliert, kann man ja nicht einfach mal eben Anteile verkaufen um die Rechnung zu zahlen.
    Was mir noch fehlt, ist die Frage, wie die 60 Teilnehmer:innen eigentlich ausgewählt wurden. Wenn ein Bürger:innenrat bei so einem sensiblen Thema glaubwürdig sein soll, müsste die Zusammensetzung wirklich möglichst vielfältig und transparent sein – sonst diskutieren am Ende doch wieder nur die üblichen Verdächtigen. Die Schweizer Zahlen zeigen jedenfalls, dass solche Einnahmen auch auf Gemeindeebene spürbar sein können.
    Was ich bei den bisherigen Kommentaren noch vermisse, ist die Frage wie so ein Bürger:innenrat überhaupt zusammengestellt wird. 60 Leute klingen erstmal nach Beteiligung, aber wenn da hauptsächlich Leute aus Städten, mit höherer Bildung oder viel Zeit teilnehmen, ist das Ergebniss vieleicht garnicht so repräsentativ. Menschen die mehrere Jobs haben, pflegen oder sich mit Behördensachen schon schwer tun werden bei drei Tagen Diskussion eher nicht freiwillig auftauchen. Dafür müsste es eine ordentliche Auswahl geben, inklusive Entschädigung und Kinderbetreuung, sonst reden am Ende wieder die üblichen Verdächtigen über die ungleichen Vermögen.

    Auch die Begriffe Vermögen und Eigentum werden oft ziemlich durcheinander geworfen. Ein Haus auf dem Papier kann sehr wertvoll sein, aber wenn jemand darin wohnt und keine hohen laufenden Einnahmen hat, ist das nicht dasselbe wie ein riesiges Aktiendepot, das jederzeit Gewinne abwerfen kann. Der Marktwert von Immobilien schwankt ja auch und in manchen Gegenden werden absurde Preise aufgerufen, obwohl man das Haus nicht einfach zu diesem Preis verkaufen könnte. Bei Betrieben ist es noch komplizierter, weil der Wert von Erwartungen abhängt und nicht nur von dem was gerade am Konto liegt.

    Ich frage mich auch, wie man bei ausländischen Vermögen wirklich kontrollieren will, ob alles angegeben wird. Die Schweiz zeigt zwar, dass eine Steuer technisch funktionieren kann, aber dort gibt es ja eine ganz andere Verwaltung und vermutlich auch eine andere Tradition bei den Steuererklärungen. Wenn jemand sein Geld über Firmen in mehreren Ländern, Stiftungen oder Beteiligungen verteilt, kann der Staat nicht einfach in eine Schublade schauen und den Betrag herausnehmen. Ohne internationale Zusammenarbeit wird das wahrscheinlich ein Wettrennen zwischen Finanzämtern und findigen Beratern.

    Interessant wäre deshalb ein öffentliches Register, in dem klar erkennbar ist, wem Unternehmen, Immobilien und Medien tatsächlich gehören. Nicht unbedingt jede private Zahl für alle sichtbar, aber die wirtschaftlich Berechtigten sollten nachvollziehbar sein. Wenn man nicht weiß, wem eine Firma gehört, kann man auch nicht beurteilen, ob ein Lobbyverband wirklich unabhängig ist oder nur das Sprachrohr eines einzelnen Milliardärs. Bei Immobilien ist das ja teilweise genauso, da hängen hinter einer Adresse mehrere Gesellschaften und am Ende weiß niemand mehr, wer davon profitiert.

    Was mir außerdem fehlt, ist die internationale Perspektive bei Medien. Ein Milliardär muss nicht unbedingt selbst eine Zeitung kaufen, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Es reicht manchmal schon, wenn er große Werbeaufträge vergibt, Plattformen besitzt oder über Algorithmen bestimmt, welche Themen sichtbar werden. Das ist nicht ganz dasselbe wie klassische Pressefreiheit, aber für viele Menschen ist der Unterschied im Alltag kaum noch erkennbar. Wenn ein Beitrag hundertmal öfter angezeigt wird als ein anderer, beeinflusst das schließlich auch was überhaupt als wichtig gilt.

    Bei Parteispenden sollte man vielleicht nicht nur auf die Höhe schauen, sondern auch auf die zeitliche Nähe zu politischen Entscheidungen. Eine Spende kurz vor einer wichtigen Vergabe oder Gesetzesänderung wirkt halt anders als ein kleiner regelmäßiger Beitrag über viele Jahre. Und wenn Spenden über Vereine, Firmen oder Strohleute laufen, wird es richtig undurchsichtig. Da wären strengere Offenlegungspflichten und vielleicht niedrigere Obergrenzen sinnvoll, wobei man natürlich aufpassen muss, dass normale Vereine und kleine Initiativen nicht mit der gleichen Bürokratie erschlagen werden.

    Ein anderer Punkt ist die Lobbyarbeit in Brüssel und den nationalen Parlamenten. Lobbying ist nicht automatisch etwas schlechtes, weil auch Gewerkschaften, Umweltverbände oder Sozialorganisationen Interessen vertreten müssen. Das Problem entsteht eher, wenn die einen ganze Teams von Juristen und Ökonomen bezahlen können und die anderen nur nebenbei eine Stellungnahme schreiben. Formal dürfen dann alle mitreden, praktisch sind die Voraussetzungen aber ziemlich ungleich. Vielleicht müsste man deshalb auch die Ressourcen der Zivilgesellschaft stärken, statt nur Vermögensgrenzen zu diskutieren.

    Und bei der Erbschaftsteuer sollte man meiner Meinung nach nicht vergessen, dass große Übertragungen oft schon lange vorbereitet werden. Wenn kurz vor dem Erbfall Firmenanteile verschoben, Stiftungen gegründet oder Wohnsitze verändert werden, kommt eine Regelung mit Freibeträgen alleine auch nicht weit. Dann braucht es klare Regeln gegen Umgehung, aber bitte nicht wieder so ein Gesetz mit tausend Ausnahmen, das nur Steuerberater verstehen. Sonst ist die Steuer auf dem Papier streng und in der Realität freiwillig.

    Vielleicht müsste man auch die Rolle von Schulden stärker berücksichtigen. Zwei Personen können gleich viel Bruttovermögen besitzen, aber eine hat hohe Kredite für ein Unternehmen und die andere besitzt alles ohne Verbindlichkeiten. In der Schweiz wird zwar das Reinvermögen berechnet, was grundsätzlich logisch ist, aber auch dort stellt sich die Frage, welche Schulden anerkannt werden und ob sich reiche Leute durch komplizierte Konstruktionen künstlich arm rechnen können. Bei normalen Familien wird jeder Kredit sofort geprüft, bei großen Vermögen sind die Dinge oft viel verschachtelter.

    Was mir am Schweizer Beispiel noch auffällt, ist die regionale Konkurrenz. Wenn jeder Kanton eigene Sätze und Freibeträge hat, können wohlhabende Personen ihren Wohnort verlagern. Das kann einerseits Druck auf die Kantone ausüben, nicht zu hoch zu besteuern, andererseits profitieren vielleicht Gemeinden mit niedrigen Sätzen besonders stark von reichen Zuzüglern. Ob das dann fair zwischen den Regionen ist, wäre eine eigene Untersuchung wert. Ein Land kann eine Steuer einführen und trotzdem innerhalb des Landes wieder neue Ungleichheiten produzieren.

    Auch die Verwendung der Einnahmen sollte nicht nur als Nebensatz vorkommen. Wenn Milliarden hereinkommen, muss klar sein, wofür sie eingesetzt werden. Werden damit Schulen renoviert, Pflegekräfte bezahlt und leistbare Wohnungen gebaut, sehen die Menschen eher einen konkreten Nutzen. Versickert das Geld aber in irgendwelchen Prestigeprojekten oder wird nur ein anderes Loch im Budget gestopft, steigt die Zustimmung sicher nicht automatisch. Eine Steuer braucht also nicht nur eine gute Begründung, sondern auch sichtbare Ergebnisse.

    Eine Vermögensobergrenze klingt für mich persönlich weiterhin eher wie ein sehr starkes letztes Mittel. Vielleicht kann man vorher festlegen, dass ab einem bestimmten Betrag zusätzliche Abgaben gelten, politische Spenden begrenzt werden und Medien- oder Plattformbesitz stärker kontrolliert wird. Dann wäre nicht sofort die Frage, ob jemand sein Vermögen abgeben muss, sondern ob er damit bestimmte Machtpositionen kaufen kann. Das könnte rechtlich und praktisch leichter umsetzbar sein, auch wenn es natürlich ebenfalls Streit geben wird.

    Am Ende geht es wahrscheinlich gar nicht nur darum, ob jemand 100 Millionen oder 500 Millionen besitzt. Die wichtigere Frage ist, ob daraus dauerhafte Kontrolle über Firmen, Informationen und politische Entscheidungen entsteht. Ein sehr großer Vermögensbesitz ohne gesellschaftlichen Einfluss ist vielleicht weniger problematisch als ein kleineres, aber strategisch eingesetztes Vermögen, das Parteien, Medien und Gesetzgebung gleichzeitig erreicht. Genau diese Unterschiede sollten im Bürger:innenrat viel genauer angesprochen werden, sonst wird nur über eine Zahl gestritten und das eigentliche Machtproblem bleibt irgendwo zwischen Tabellen und Fußnoten liegen.

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